Hate Speech - dieses Wort hört man seit einiger Zeit des öfteren in den Medien. Extremistische Gruppen oder Einzelne verbreiten Hass und hetzen gegen Minderheiten und andere Menschen. Keiner ist davor sicher.
Unter Hate Speech versteht man verbale Angriffe auf Personen oder Gruppen aufgrund bestimmter Attribute wie Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Weltanschauung oder Religion, aber auch ohne ersichtlichen Grund. Hate Speech begegnet einem online am häufigsten ausgerechnet in Sozialen Medien.
Hass wird dabei gegen bestimmte Personen oder Gruppen in Form von Kommentaren, Beiträgen, Memes oder Videos verbreitet. Hate Speech missachtet die Würde von Personen, diffamiert diese, grenzt sie aus und kann in einer Spirale aus sich verstärkendem Hass Gewalt provozieren. Dabei gibt es unterschiedliche Ausprägungen wie politischer oder religiöser Extremismus.
Um dem entgegen zu wirken sollte man
- Kontern
aber ruhig und sachlich - keinesfalls ausfallend werden und sich auf das gleiche Niveau herablassen - Melden
Inhalte, die offensichtlich zu Hass und Gewalt aufrufen, sollte man z.B. auf den Websiten Hass im Netz oder Jugendschutz.net melden. In besonders schweren Fällen hilft die Polizei, auch online und anonym über die Internetwache der Polizei.
Rechtliches
Hate Speech ist strafbar, wenn sie die Kriterien der Volksverhetzung erfüllt. Das ist z.B. der Fall, wenn Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe böswillig verächtlich gemacht werden, in einer Form, die ihnen ihre Menschwürde abspricht, oder wenn gegen diese Gruppen zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert wird. Auch strafbar sind die Verwendung verbotener Symbole bzw. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wie das Hakenkreuz oder die Fahne des sog. „Islamischen Staats“, die Verherrlichung von Gewalt und der Aufruf zu Straftaten.
Unabhängig davon kann Hate Speech gegen Jugendschutzgesetze verstoßen, wenn sie verrohend wirkt und dadurch die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt oder gefährden kann. Wer rechtswidrige Inhalte Dritter verbreitet oder verlinkt, riskiert ein medien-, zivil- oder strafrechtliches Verfahren. Dies kann sogar gelten, wenn Dritte Hate Speech unter einem Beitrag oder in einem Profil eines Nutzers posten, und dieser trotz Kenntnis nichts unternimmt. Man muss also auch bei Kommentaren anderer zu den eigenen Inhalten auf der Hut sein.